Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kriminalpraevention-mv.de.

Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ist bemüht, diese Webseite im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

Nicht-Text-Inhalt

  • Für eine oder mehrere Grafiken wird der Dateiname als Alternativtext verwendet. Die Bedeutung oder Funktion der Grafik wird durch den Dateinamen nicht erläutert.
  • Für eine oder mehrere Grafiken enthalten die Alternativtexte sich wiederholende Informationen.

Info und Beziehung

  • Die Website enthält eine oder mehrere „leere“ Überschriften (Überschriften-Tags ohne Text).
  • Überschriften sind nicht vollständig strukturiert. Eine oder mehrere Überschriftenebenen fehlen.
  • Mehrere Webseiten weisen inhaltlich eine nicht logische Hierarchie der Überschriften auf.
  • Ein oder mehrere Formularfelder weisen keine dazugehörige Beschriftung (Label) auf.
  • Ein oder mehrere Inhalte, die inhaltlich Listen darstellen, sind programmatisch nicht als solche umgesetzt.
  • Ein oder mehrere Listen weisen nur einen Listeneintrag auf.
  • Mehrere Akkordeon-Elemente weisen bis auf das Wort „Projektträger“ keinen relevanten Inhalt auf.

Bedeutungsvolle Reihenfolge

Mehrere Tabellen innerhalb von Akkordeon-Elementen sind für assistive Technologien nicht zugänglich.

Eingabezweck bestimmen

Bei mehreren Eingabefeldern im Kontaktformular werden benutzerspezifische Daten, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, nicht programmgesteuert zur Verfügung gestellt.

Benutzung von Farbe

  • Eine oder mehrere Verlinkungen sind im umgebenden Text nicht eindeutig identifizierbar. Das kann den Normal-, Hover- oder Fokuszustand der Verlinkung betreffen.
  • Aktuell aufgerufene Menüpunkte sind ausschließlich durch Farbe erkennbar.

Kontrast (Minimum)

  • Die Kontrastverhältnisse mehrerer Texte zum jeweiligen Hintergrund sind nicht ausreichend.
  • Das Hauptmenü kann in der mobilen Ansicht mit der Tastatur geöffnet, aber die jeweiligen Einträge nicht angesteuert werden.

Textgröße ändern

  • Ein oder mehrere Textinhalte werden abgeschnitten, wenn der Text vergrößert wird.
  • Eine Textvergrößerung durch den Browser auf einem mobilen Gerät ist nicht möglich.

Bilder von Text

Eine oder mehrere Grafiken enthalten relevanten Text, der für Nutzer assistiver Technologien nicht zugänglich ist. Eine Alternative für den Inhalt ist nicht vorhanden.

Automatischer Umbruch (Reflow)

Der Seitenzoom ist eingeschränkt. Das Element viewport auf dieser Website verhindert, dass Benutzer den Textinhalt vergrößern oder skalieren können.

Nicht-Text-Kontrast

Die Kontrastverhältnisse verschiedener Nicht-Texte-Inhalte (z. B. Bedienelemente) sind nicht ausreichend.

Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben

  • Ein oder mehrere durch Mouseover eingeblendete Inhalte können nicht durch die Taste ESCAPE oder durch Aktivieren des Mouseover auslösenden Elements geschlossen werden.
  • Das eingeblendete Untermenü verdeckt andere wesentliche Inhalte.

Tastatur

Die untergeordneten Einträge des Hauptmenüs der Website können mit der Tastatur nicht erreicht werden.

Seite mit Titel

Mehrere Seitentitel der Webseiten sind nicht ausreichend bezeichnet. Den Webseiten-Titeln fehlt die allgemeine Bezeichnung, die den Webauftritt „Kriminalprävention M-V“ kennzeichnet.

Fokus-Reihenfolge

Auf einer oder mehreren Webseiten sind Inhalte für die Bedienung per Tastatur erreichbar für die keine Aktion ausgeführt werden kann.

Linkzweck (im Kontext)

  • Mehrere Verlinkungen enthalten Abkürzungen, die nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechen. Der Linkzweck ist nicht für alle Nutzer ausreichend verständlich beschrieben.
  • Mehrere Verlinkungen, die externe Websites öffnen, weisen nur einen visuellen Hinweis auf, dass der aktuelle Webauftritt verlassen wird.
  • Mehrere Verlinkungen sind mehrfach wahrnehmbar. Durch unterschiedliche Bezeichnungen ist für Nutzer assistiver Technologien nicht identifizierbar, dass es sich um dasselbe Linkziel handelt.

Verschiedene Möglichkeiten

Für mehrere Webseiten gibt es nur eine Möglichkeit, diese innerhalb der Website aufzurufen.

Überschriften und Beschriftungen

  • Mehrere Überschriften sind inhaltlich nicht ausreichend klar formuliert. Sie beschreiben nicht eindeutig das Thema oder den Zweck der im folgenden Text abgebildet ist.
  • Mehrere Bedienelemente sind inhaltlich für assistive Technologien nicht ausreichend klar beschriftet.

Beschriftungen und Anweisungen

Der Hinweis zum Ausfüllen von Pflichtfeldern befindet sich am Ende des Formulars.

Leichte Sprache sollte angeboten werden

Grundlegende Informationen der Website sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht über Leichte Sprache wahrnehmbar.

Gebärdensprachvideos sollten vorhanden sein

Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

Nicht-Web-Dokumente (downloadbare Dateien)

  • Ein oder mehrere PDF-Dokumente enthalten Inhalt, der für assistive Technologien nicht ausgezeichnet (getaggt) ist.
  • Einem oder mehreren PDF-Dokumenten fehlt die Definition der Sprache.
  • Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keinen für assistive Technologien lesbaren Titel.

Unverhältnismäßige Belastung

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ist im ersten Schritt bemüht, mögliche Barrieren zu identifizieren und anschließend einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der Barrieren zu erstellen und umzusetzen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.11.2021 erstellt und am 11.04.2023 überarbeitet.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer vereinfachten Prüfung, die im Auftrag der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Mecklenburg-Vorpommern vom 12. bis 14. September 2022 durchgeführt wurde.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.01.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Angaben zur Anwendung

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG,PNG,GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

*

Spamschutz: Formulare die schneller als 10 Sekunden ausgefüllt wurden, werden als Spam eingestuft.

Kontakt

Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Geschäftsstelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Telefax: 0385/509 12487

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Postanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
19048 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.